Der Beitrag in den BvD-News 1/2023 untersucht die Möglichkeit für Arbeitgeber, Kenntnis von Kommunikationsinhalten (E-Mails) zu erlangen, und stellt fest, dass die jüngste Neuregelung des Fernmeldegeheimnisses zum 01.12.2021 durch den Gesetzgeber nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Infolgedessen schließt der Beitrag mit einem Lösungsvorschlag für die zukünftige Rechtsanwendung.
"Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass jedenfalls der Betrieb der Anwendungssoftware, welche die Funktionen des E-Mail-Servers realisiert, als Betrieb eines interpersonellen Kommunikationsdienstes und damit eines Telekommunikationsdienstes zu werten ist. Die Kenntnisnahme vom Inhalt eines E-Mail-Postfachs stellt mithin, vom sachlichen Anwendungsbereich her beurteilt, einen Eingriff in einen Telekommunikationsdienst und damit den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses dar."
Die abschließende Bewertung kann in den BvD-News 1/2023 ab Seite 20 nachvollzogen werden: BvD-News – Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.