Ich möchte auf einen interessanten Artikel von Dennis-Kenji Kipker und Tilmann Dittrich hinweisen, der sich mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigt. Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht, Vorstandsmitglied der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Tilmann Dittrich ist Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Düsseldorf und Doktorand.
Im Artikel wird beleuchtet, ob Betriebsräte mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz der Mitarbeitenden ein Veto einlegen können. Dennis-Kenji Kipker kommt zu dem Schluss, dass dies nicht möglich ist, da die Arbeitgeber keinen Spielraum haben und der Gesetzgeber bei der NIS-2-Umsetzung die Schutzfunktion übernimmt.
Ein sehr lesenswerter Beitrag für alle, die sich mit den neuen Anforderungen der NIS-2 und der Rolle des Betriebsrats auseinandersetzen: