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AutorenbildMarc Borgers

Update 2024: Welche Gesetze sind im Kontext der Informationssicherheit besonders relevant?


TKG, StGB, BDSG, Informationssicherheit, Richtlinien, B3S, ISMS, IT-SiG, BSIG, Kundenverträge, AktG, KritisV, BVerfG, ElGVG, DSGVO, GeschGehG, GG, GmbHG, GDPdU, GoB, GoBS, GoDV, HGB, KonTraG, SigG, SigV, SGB, SÜG, SÜFV, TDDSG, TDSV, TKÜV, UrhG, VwVfG, Gesetze, BAIT, VAIT, SiKat, Verträge, TMG, GoBD

Immer wieder wird die Frage gestellt, welche deutsche Gesetze im Kontext der Informationssicherheit einen besonderen Einfluss auf das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) haben. Diese Frage ist für Informationssicherheitsbeauftragte nicht leicht zu beantworten, insbesondere wenn sie keine Rechtswissenschaften studiert oder entsprechende Literatur bis dato gemieden haben. Jedoch ist die Kenntnis dieser Gesetze von zentraler Bedeutung, wenn man adäquate Vorgaben, Konzepte und Richtlinien für ein ISMS verfassen muss. Folgende Gesetze habe ich bei der Erstellung meiner Richtlinien oft herangezogen und empfehle diese als Lesetipp. Natürlich müssen Sie Ihre eigene passende Auswahl treffen.

Die folgende Übersicht und Informationen sind lediglich allgemeiner Natur und für Aufklärungszwecke gedacht. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellen keine Rechtsberatung dar und sind auch nicht als solche auszulegen.

​Kürzel

​Titel / Artikel / Paragraf

Bemerkungen

Einbindung ins ISMS (wenn einschlägig)

AktG

Aktiengesetz § 91 Abs. 2

Aktualisiert

Anforderungen an Risikomanagementsysteme, insbesondere in Bezug auf IT-Risiken, müssen in die ISMS-Prozesse integriert werden.

​BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

BDSG neu wird wieder als BDSG bezeichnet, das Gesetz wurde mehrfach angepasst, zuletzt im Zuge der DSGVO.

Datenschutzmanagement muss in das ISMS integriert werden, inklusive Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des BDSG.

​BSI-KritisV

BSI-Kritisverordnung

Besteht weiterhin

Vorgaben zur Sicherung kritischer Infrastrukturen müssen in die ISMS-Richtlinien und -Maßnahmen aufgenommen werden.

BSIG

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Wurde durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ergänzt.

Mindestanforderungen an IT-Sicherheitsmaßnahmen sind im ISMS zu berücksichtigen, insbesondere für KRITIS-Betreiber.

BVerfG

Betriebsverfassungsgesetz

Besteht weiterhin

Betriebsräte müssen in die Sicherheitsprozesse einbezogen werden, insbesondere bei der Einführung von Überwachungsmaßnahmen.

​EU-DSGVO

​Europäische Datenschutzgrundverordnung

Besteht weiterhin, bildet zusammen mit dem BDSG die Grundlage des Datenschutzes in Deutschland.

Das ISMS muss Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO implementieren, einschließlich Datenverarbeitung, -sicherung und -löschung.

GeschGehG

​Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Besteht weiterhin

Geheimnisschutz muss im ISMS durch Maßnahmen wie Zutrittskontrollen, Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen gesichert werden.

GG

Grundgesetz Artikel 2, 10

Besteht weiterhin

Rechte auf Datenschutz und persönliche Freiheit müssen bei der Planung von ISMS-Prozessen berücksichtigt werden.

​GmbHG

GmbH Gesetz §43 Abs. 1

Besteht weiterhin

Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung hinsichtlich IT-Sicherheit sind im ISMS-Prozess zu definieren.

GoB

Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung

Besteht weiterhin

Buchführungsprozesse im ISMS müssen Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicherstellen.

GoBD

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Besteht weiterhin

Elektronische Aufbewahrungs- und Zugriffsprozesse müssen im ISMS so gestaltet sein, dass sie den GoBD entsprechen.

GoDV

Grundsätze für eine ordnungsmäßige Datenverarbeitung

Besteht weiterhin

ISMS muss sicherstellen, dass Datenverarbeitungsprozesse GoDV-konform sind, durch Dokumentation und regelmäßige Prüfungen.

HGB

Handelsgesetzbuch § 37a i.V.m. § 257 HGB bzw. §§ 145-147 AO, §§ 238-239, 257-261

Besteht weiterhin

Datenintegrität und -verfügbarkeit in IT-Systemen müssen im ISMS nach HGB gesichert sein.

IT-SiG 2.0

IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Erweitert und aktualisiert die vorherigen IT-Sicherheitsgesetze, eingeführt 2021.

Das ISMS muss erweiterte Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes berücksichtigen, insbesondere bei KRITIS-Betreibern.

KonTraG

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

Besteht weiterhin

Risikomanagement und Transparenzanforderungen müssen in die ISMS-Strategie integriert werden.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Neues Gesetz seit Dezember 2021, welches Aspekte der DSGVO und des BDSG in Bezug auf Telemedien und Telekommunikation vereint.

Schutz von Nutzerdaten und Einhaltung von Kommunikationsvorschriften müssen im ISMS beachtet werden.

NIS2

NIS-2 Richtlinie

Muss noch in nationales Recht umgewandelt werden. Derzeit keine direkte Anwendung in Deutschland, wird jedoch bis 2024/2025 erwartet.

Künftige Integration in das ISMS, insbesondere zur Erfüllung erweiterter Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten.

SGB

Sozialgesetzbuch I § 35, X §§ 67-78

Besteht weiterhin

Schutz von Sozialdaten erfordert spezifische Datenschutzmaßnahmen im ISMS.

StGB

Strafgesetzbuch § 202a, § 202b, § 202c, § 206, § 263a, §§ 268-274, § 303a, § 303b, § 317

Besteht weiterhin

Sicherheitsmaßnahmen zur Prävention und Reaktion auf Cyberkriminalität müssen im ISMS berücksichtigt werden.

SÜG

Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Besteht weiterhin

Falls einschlägig, sollten Mitarbeiter mit Zugang zu sensiblen Informationen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden.

TKG

Telekommunikationsgesetz

Wurde mehrfach aktualisiert, zuletzt 2021, um unter anderem neue Vorgaben der EU zu integrieren.

Anforderungen an die Sicherheit von Telekommunikationsdiensten müssen im ISMS umgesetzt werden.

TKÜV

Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Besteht weiterhin

Das ISMS muss sicherstellen, dass Telekommunikationsüberwachung rechtlich korrekt und sicher erfolgt.

TMG

​Telemediengesetz

Besteht weiterhin, wurde jedoch zuletzt in Hinblick auf die DSGVO leicht angepasst.

Das ISMS muss Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten in Telemedien sicherstellen.

TTDSG

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

Neues Gesetz seit Dezember 2021, welches Aspekte der DSGVO und des BDSG in Bezug auf Telemedien und Telekommunikation vereint.

Schutz von Nutzerdaten und Einhaltung von Kommunikationsvorschriften müssen im ISMS beachtet werden.

UrhG

Urheberrechtsgesetz §§ 69a ff, § 106

Besteht weiterhin, zuletzt durch das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und weitere Novellen ergänzt.

Schutz von geistigem Eigentum und Software muss im ISMS durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen gesichert werden.

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz § 30

Besteht weiterhin

ISMS-Prozesse müssen sicherstellen, dass behördliche Verwaltungsverfahren sicher und korrekt ablaufen.

​...



Gerne wird dabei vergessen, dass neben den reinen Gesetzen auch noch weitere Anforderungen bei der Erstellung von adäquaten Richtlinien berücksichtigt werden müssen. Beispiel dafür können sein:

Kürzel

Titel

B3S

​Branchenspezifische Sicherheitsstandards

BAIT

Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT

IT-SiKat

​IT-Sicherheitskatalog gem. EnWG § 11 1a/1b

VAIT

Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT

​...

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Aber auch vertragliche Anforderungen, wie zum Beispiel verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen, Meldungen oder Meldefristen spielen eine wichtige Rolle. So geben viele Unternehmen (z.B. VW, BMW, Posche, etc.) in ihren Einkaufsbedingungen konkrete Meldefristen und Meldewege für relevante Sicherheitsvorfälle vor. Aber auch die ENX und DEKRA fordern bei relevanen Änderungen im Unternehmen informiert zu werden.


Aus diesem Grund muss der Informationssicherheitsbeauftrage sich auch immer mit den Inhalten der Kundenverträge auseinandersetzen und die relevanten Anforderungen in seine Prozesse, Konzepte und Richtlinien übernehmen.


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Zusammenfassend kann man sagen, dass zumindest die gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Anforderungen erfasst, dokumentiert, bewertet und im ISMS berücksichtigt werden werden müssen, die einen direkten Einfluss auf die Sicherheitsziele, Vorschriften, Risikobewertungen, Maßnahmen, Fristen sowie Eskalations- und Meldewege haben. Denn wenn der Informationssicherheitsbeauftragte diese relevanten Informationen weder kennt noch berücksichtigt, ist die Gefahr groß, dass das ISMS letztlich seinen Zweck nicht ausreichend erfüllen wird.

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