Für die meisten Menschen ist allein die Möglichkeit, dass jemand Fremdes am Tage oder insbesondere in der Nacht, die eigene Wohnung ohne Erlaubnis betreten könnte, eine erschreckende Vorstellung. Gegen eine solche Situation kann man sich mittels technischer Vorkehrungen einigermaßen erwehren. Zumindest in einem Umfang, der den Aufwand des Einbruchs so steigert, dass der Einbrecher lieber eine Tür weitergeht. Doch was ist, wenn er bereits einen Schlüssel besitzt?
Was im privaten Leben meist kategorisch abgelehnt wird und deshalb mit einem Austausch des Türschlosses nach der Wohnungsübergabe vom Vermieter an den Mieter endet, ist für viele Unternehmen leider nicht selbstverständlich. Denn die viele Firmen, die Mieter in einem Bürokomplex sind, nutzen ausschließlich die vom Vermieter bereitgestellten Schlüssel/Zutrittskontrollkarten und tauschen diese, obwohl sie separate Räume/Gebäudeabschnitte angemietet haben, nicht gegen eigene aus.
Wie kann ein solches Unternehmen in einer Prüfung glaubhaft machen,
dass nur die bei der Übergabe bereitgestellten Schlüssel/Zutrittskontrollkarten existieren, wenn deren Erzeugung in fremden Händen ohne Kontrollmöglichkeit liegt?
dass der Vermieter nur unter Aufsicht die Räumlichkeiten betritt?
dass der Rechner, mit dem die Zutrittskontrollkarten beschrieben werden, adäquat geschützt und noch nicht kompromittiert worden ist?
Wenn Sie einem Unternehmen etwas sehr wertvolles/vertrauliches anvertrauen, gilt Ihr Vertrauen dann auch automatisch dessen Vermieter?
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Falls Ihre Firma in der Automobilbranche tätig ist, könnten auch Sie dieser Herausforderung begegnen. Zum Beispiel, wenn Sie aufgefordert worden sind, die Anforderungen aus dem VDA ISA-Katalog zu erfüllen. Es könnte dann empfehlenswert sein, bereits vor der Prüfung, die passenden Antworten auf die oben genannten Fragen zu finden.