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AutorenbildMarc Borgers

Welpenschutz für neue Unternehmen?


Gründen Sie gerade Ihr eigenes Unternehmen? Herzlichen Glückwunsch! Sie haben einen großen Schritt gemacht und besitzen den Mut Ihre Träume zu verwirklichen. Aber egal wie klein Ihr neues Unternehmen ist, es ist wichtig zu beachten, dass es keinen Welpenschutz gibt, wenn es um Gesetze und Anforderungen geht.


Wie jedes andere Unternehmen sind auch Sie dazu verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie andere Gesetze und Vorschriften. Auch wenn Sie noch nicht viele Kunden besitzen oder nur ein kleines Team beschäftigen, spielt das keine Rolle. Jedes Unternehmen muss sicherstellen, dass es die privaten Daten seiner Kunden dem Stand der Technik entsprechend schützt und nicht unerlaubt nutzt.


Auch vertragliche Anforderungen von Auftraggebern kennen keinen Welpenschutz, wie zum Beispiel TISAX®, welches oft von Automobilkonzernen verlangt wird, um sicherzustellen, dass ihre Zulieferer über angemessene Informations- und Datenschutzstandards verfügen. Als neues Unternehmen, das Teil der Lieferkette eines Automobilkonzerns sein möchte, müssen Sie auf Verlangen auch diese Anforderungen erfüllen, unabhängig von Ihrer Größe oder Ihrem Alter als Unternehmen.


Darüber hinaus gibt es auch keinen Welpenschutz vor Hackerangriffen. Egal wie klein Ihr Unternehmen ist, Sie sind ein Ziel für Cyberkriminelle, die auf der Suche nach sensiblen Daten und Informationen sind. Es ist wichtig, dass Sie sich gegen Hackerangriffe schützen, indem Sie angemessene Maßnahmen ergreifen.


Würden Sie Ihre Gesundheitsdaten einem Startup zur Verfügung stellen, welches die Informationen weder gegen Diebstahl noch Manipulation angemessen schützt?

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keinen Welpenschutz gibt, wenn es um Gesetze und Anforderungen für neue Unternehmen geht. Sobald Sie tätig werden, müssen Sie die Gesetze und Vorschriften einhalten, die für Ihr Unternehmen gelten.




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